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Wasserwolf

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Wednesday, August 8th 2007, 9:37pm

Gegen Vorurteile gegeüber Anglern

(Vor-)Urteile und Freisprüche Angler haben's nicht leicht. Ihr Bild in
der Öffentlichkeit entspricht selten der Wahrheit. Wir haben die
(Vor-)Urteile aufgelistet und liefern fundierte Freisprüche für Angler
gleich dazu. (Vor-)Urteil Nr. 1: ANGLER SIND TIERQUÄLER Freispruch:
Millionen Tiere werden täglich von Menschen zu Nahrungszwecken getötet.
Zugegeben: Auch Angler töten, wenn sie einen Fisch verwerten wollen
(und zwar ungleich schneller und sauberer als die Berufsfischerei).
Alle Angler sind geschult, Fische erst zu betäuben und anschließend
nach den gesetzlichen Richtlinien zu töten. Der Vorwurf, dass Angler
Tierquäler sind, wird vor diesem Hintergrund absurd, zumal
wissenschaftlich umstritten ist, ob Fische überhaupt Schmerzen in
unserem Sinne empfinden. Die Maulpartie eines Fisches, mit der er
stachlige Beute fängt oder sogar Muscheln knackt, ist so hart, dass er
einen Haken kaum spüren dürfte. Dafür spricht auch, dass Fische, die
vom Haken abkamen, sofort erneut bissen. (Vor-)Urteil Nr. 2: ANGLER
SIND EINE BEDEUTUNGSLOSE MINDERHEIT Freispruch: Wir können all jene
Politiker, die das glauben und danach handeln, nur warnen! Angler mit
ihren wahlberechtigten Familienmitgliedern könnten bei uns mühelos die
5-Prozent-Hürde überspringen, die zum Einzug in den Bundestag genommen
werden muss. In den EU-Staaten gibt es nach offiziellen Erhebungen 23
Millionen Angler, was die internationale Popularität des Angelns
beweist. Allerdings haben bei uns weitaus kleinere Interessen-Gruppen
eine stärkere Lobby bei politischen Entscheidungsträgern. (Vor-)Urteil
Nr. 3: ANGELN GEHÖRT VERBOTEN Freispruch: Geht nicht, denn Angeln ist
vom Gesetzgeber rechtlich zugelassen und in den Landesfischereigesetzen
und umfassenden Verordnungen geregelt. Fischereibehörden der Länder
beaufsichtigen und kontrollieren das Angeln, das schon aus hegerischen
Gründen legal ist. Nahrungserwerb ist sogar im Tierschutzgesetz als
legaler, vernünftiger Grund für den Fischfang festgeschrieben.
(Vor-)Urteil Nr. 4:
ANGLER ZERTRAMPELN DIE UFERVEGETATION Freispruch: An ihren Gewässern
genießen Angler ein gesetzliches Uferbetretungsrecht, mit dem sie
rücksichtsvoll umgehen. So richten die Angler vielerorts Stege und
Ansitzplätze ein, um die übrigen Uferpartien zu schonen. (Vor-)Urteil
Nr. 5: ANGLER VERNICHTEN FISCHBESTÄNDE Freispruch: Völlig falsch.
Gesetzlich sind Angler zur Fischhege verpflichtet und wenden jährlich
mehr als 50 Millionen Mark für Besatz auf. Sie führen Fangbücher und
machen amtlich genehmigte Bestands-Kontrollfischungen. Angler sind an
einem nach Menge und Arten reichen Fischbestand interessiert und
pflegen ihn (mit hohem finanziellen Aufwand). (Vor-)Urteil Nr. 6:
ANGLER TUN NICHTS FÜR DIE NATUR Freispruch: Absoluter Schwachsinn! Als
vor über 100 Jahren Naturschutz noch ein unbekanntes Wort war, warnten
Angler schon vor der Naturzerstörung an Bach und Fluss. Denn Angler
sind am unbedingten Erhalt naturbelassener Gewässer schon aus Eigennutz
interessiert. Bundesweit arbeiten sie an naturnahem Rückbau der
Gewässer, betreiben die Wiedereinbürgerung bedrohter Fischarten. Dazu
leisten sie Millionen unbezahlte Arbeitsstunden. (Vor-)Urteil Nr. 7:
ANGLER STÖREN BRUTVÖGEL Freispruch: Wer das behauptet, kennt nichts vom
Angeln und von Anglern. Wo Vögel wassernah nisten, richten Angler
Schutzzonen ein und verzichten während der Brutzeit freiwillig aufs
Angeln - so wie sie es auch während der Laichzeit der Fische halten.
Angler stören nicht, weil sie sich schon aus Eigeninteresse still
verhalten und nicht wie andere Nutzer in lärmenden Massen auftreten.
(Vor-)Urteil Nr. 8: ANGLER VERMÜLLEN DIE UFER UND GEWÄSSER Freispruch:
Es darf bezweifelt werden, dass Angler zur Vermüllung unseres Landes so
viel beitragen wie die nicht angelnden Bürger. Kein Zweifel herrscht
aber darüber, dass Angler im Gegensatz zu Nichtanglern an den Gewässern
groß angelegte Müllsammelaktionen durchführen. Wer tonnenweise Müll
mühsam einsammelt, dessen Bewusstsein für saubere Landschaft (und
sauberes Wasser) ist geschärft!
(Vor-)Urteil Nr. 9:
ANGLER HABEN KEINE AHNUNG VOM UMGANG MIT DER NATUR Freispruch: Falsch.
Jeder Angler muss den Fischereischein erwerben, dem eine umfangreiche
Prüfung unter Aufsicht der Landesbehörden voraus geht. Allein im
Fachbereich Fischkunde müssen 230 Fragen gelernt werden können, bei
Naturschutz und Gewässerkunde sind es 122 Fragen, in der Gesetzeskunde
immerhin noch 57. Welche Prüfungen machen Naturschützer, um über Angler
urteilen zu können? (Vor-)Urteil Nr. 10: ANGELN IST EIN
ARME-LEUTE-SPORT Freispruch: Von wegen arme Leute. Angeln ist in allen
Gesellschafts-Schichten zu Hause. Dazu gehören Königliche Hoheiten
genauso wie Staatsmänner und ungezählte Prominente. Global operierende
Groß-Konzerne kaufen weltweit Angelrechte an den besten Gewässern für
ihre prominenten Gäste. Wer eine Woche Lachsangeln in Norwegen oder
Island bucht, gehört sicher nicht zu den Unterprivilegierten.
(Vor-)Urteil Nr. 11: ANGELN SCHADET DER ERZIEHUNG Freispruch: Nein,
Angeln fördert sie! Angelnde Kinder zeichnen kein Fischstäbchen, wenn
sie einen Fisch malen sollen; angelnde Jugendliche erwerben wichtige
Umwelt- und Naturkenntnisse, was sich auch in stark verbesserten
Schulnoten in diesem Umfeld bemerkbar macht. Sie lungern nicht in
Spielhallen, Kneipen, vor dem Bildschirm oder in Drogen-Treffs herum,
sondern bewegen sich in freier Natur an der frischen Luft, lernen das
Beachten von Gesetzen und Verordnungen. Fairness und Sozialverhalten in
der Gemeinschaft werden für sie selbstverständlich. (Vor-)Urteil Nr.
12: ANGELN IST WIRTSCHAFTLICH BEDEUTUNGSLOS Freispruch: Blödsinn,
Angeln ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in der BRD. Ein
Forschungsbericht ergab 1997, dass allein die 1,4 Millionen amtlich
registrierten Angler über 1 Milliarde Mark umsetzten. Hinzuzurechnen
sind noch die Umsätze aus Besatzfischzucht und -verkauf, Vereinsleben,
Immobilienkauf, Verwaltung und Presse. (Vor-)Urteil Nr. 13:
ANGLER ZAHLEN NICHTS FÜR DIE NUTZUNG Freispruch: Völlig falsch. Jedes
Bundesland kassiert eine jährliche Fischereiabgabe. Überdies muss jeder
Angler pro Angeltag für die Erlaubnis an die Fischereirechtsinhaber
zahlen, also vor allem (über die Pacht) in die Kassen der Kommunen.
(Vor-)Urteil Nr. 14: ANGELN IST EINE DEGENERATION DER NEUZEIT
Freispruch: Völlig falsch, denn Angeln hat eine lange Tradition.
Norwegische Felszeichnungen in Alta zeugen vom Angeln weit vor der
Zeitrechnung. Seit der Erfindung des Buchdrucks gibt es Angelbücher
über die tief verwurzelte Leidenschaft, geboren aus dem über Millionen
von Jahren erworbenen evolutionären Wissen über Jagd und Fischerei.
Angeln ist eine Naturbegabung. Sie zu unterdrücken, hieße sich an der
Natur des Menschen zu versündigen! CWSL Bitte weitergeben!
Dieser Text ist zur Weitergabe gedacht! Sie können ihn abdrucken,
kopieren, weiterfaxen, ins Internet stellen. Sorgen Sie für eine weite
Verbreitung. Wir Angler müssen endlich klarmachen, wer wir sind und was
wir tun!
Der den Waller streichelt!!! :D



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