Irland. Eine erfreuliche nachricht kommt von der grünen insel Irland: Mit Wirkung vom 1 Januar 2007 dürfen keine Treibnetz mehr vor der Irischen Küste verwendet werden. Das nenne ich mal eine gut Entscheidung von der Regierung dort. Auch wir Angler müßen uns an neue Bestimmungen auf der grünen Insel einstellen. Die neuerungen sind in 3 Kategorien eingeteilt: grundsätzliches Angelverbot in flüssen mit geringem Aufstieg.
(Bye-Law NO. C.S. 287) wobei Bye -Law übersetzt heißt " Paragraph" eingeschränktes Angeln mit widerhakenlose Haken und catch & release in speziell ausgewesen Flüssen. (Bye- Law NO. 815) und eingeschränkte Entnahme. Das Fanglimit in Flüssen mit eingeschränkte Entnahme beträgt 10 Lachse pro Jahr und Angler. Wobei diese 10 Lachse nicht an einem Tag entnommen werden dürfen. Die Fangbeschränkung hier teilt sich wie folgt auf: Frühjahrsfischerei vom 1. Januar - 12. Mai grundsätzlich nur ein Lachs. Sommerfischerei vom 13. Mai - 31. August täglich 3 Fische. Im Herbst vom 1. September bis Saison Ende (je nach gewässer) täglich nur ein Fisch pro Angler.
Beispiel: Wenn man im Frühjahr einen sogenannten " Springer" (Frühaufsteiger) fängt und im Sommer an drei Tagen das Limit von 3 fischen erreicht hat, darf man keine weiteren Lachs mehr entnehmen. Fischt man aber im Frühjahr muß man bereits nach einem gefangenen Fisch alle anderen wieder zurücksetzen. Grundsätzlich gilt an Flüssen mit beschränkter Entnahme: Ist das Limit erfüllt, darf man widerhakenlos weiter angeln muß aber jeden gefangenen Fisch zurücksetzen. Neues Recht für Hecht Auich die Hechtnagler müßen sich auf Irland neuen Bestimmungen beugen. So ist es verboten, mehr als einen Hecht pro Tag zu töten (Bye -Law.806) und dieser darf nicht länger als 50cm sein. Dazu kommt noch das der besitz von mehr als 750gramm Hechtfleisch pro Person verboten ist.
Bei den Ködern gibt es auch Einschränkungen: Es dürfen sich nicht mehr als 12 Weißfische zum Naturköderangeln im besitz eines Anglers befinden. Bei einem gebrauch von mehr als vier Weißfischen, muß man die Fische von einem bei der regionalen Behörden registrierten Angelausrüster oder Händler erworben haben, in deren Fischgebieten der Ausrüster oder Händler seinen Geschäftssitz hat. Den Kaufbeleg den bekommt oder besser erhalten muß sollte man immer bei sich tragen für etwaige Kontrollen. Nun viel spass beim Fischen in Irland Mfg Sandbarsch